Zur Teilnahme am RU
Die Regeln zur Teilnahme am RU oder Ethik richten sich nach den Vereinbarungen des Kultusministeriums, den Landeskirchen und den Diözesen.
Für unsere Schule gelten folgende Richtlinien:
1. Für ev. und rk. Schülerinnen und Schüler ist der Besuch des RU der eigenen Konfession Pflicht – außer sie melden sich ab aus Glaubens- und Gewissensgründen.
2. Schüler keiner Konfession können am ev. oder kath. RU unserer Schule in Klasse 5 / 6 teilnehmen, in den anderen Klassen mit Rücksprache mit dem Lehrer.
3. Ethik ist ab Klasse 7 Pflichtfach für diejenigen Schüler, die nicht den ev. oder rk RU besuchen, wenn sie
a) keiner Konfession angehören
b) sich aus Glaubens- und Gewissensgründen vom RU abgemeldet haben
c) einer Religionsgemeinschaft angehören, für die kein RU eingerichtet ist.
4. Die Abmeldung muss spätestens zwei Wochen nach Beginn des Unterrichts des Schulhalbjahres erklärt werden.
5. Die schriftliche Abmeldung religionsmündiger Schüler ist persönlich bei der Schulleitung abzugeben und mit dem Zusatz „… aus Glaubens- und Gewissensgründen…“ zu versehen.