2. Organisatorisches

Freistellung für den Auslandsaufenthalt

Für die Teilnahme an einem Einzelschüleraustausch ist rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung  an der Schulleitung zu stellen. Der Antrag ist in schriftlicher Form einzureichen und soll folgende Angaben enthalten: den genauen Zeitraum der Beurlaubung, Schule, die im Gastland besucht und ggf. der Name der vermittelnden Organisation – nach Möglichkeit beide mit Angabe der Homepage. Die Schüler müssen sich auch bereit erklären, den versäumten Unterrichtsstoff nachzuholen.

Grundsätzlich können alle Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Plochingen an einem Auslandsprogramm teilnehmen. Ein zumindest ordentliches Leistungsbild und gutes Sozialverhalten sind Voraussetzung für jede Beurlaubung vom Unterricht.

Während der Beurlaubung sind die Schüler verpflichtet, die dort dem Gymnasium entsprechende Schule und Klassenstufe zu besuchen. Sie werden bei uns weiterhin in ihren Stammklassen geführt, brauchen also danach nicht neu angemeldet werden.

Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes sind die Schüler verpflichtet (sofort) den Unterricht am Gymnasium Plochingen wieder aufzunehmen und eine Bestätigung über den Schulbesuch im Ausland unter Angabe der besuchten Fächern vorzulegen. Eine Übernahme ausländischer Leistungsbewertungen ist nicht möglich.

Bei Aufenthalten bis zu einem halben Jahr

Bei Aufenthalten bis zu einem halben Jahr brauchen Klassenarbeiten in der Regel nicht nachgeschrieben werden (ein persönliches Gespräch mit den Fachlehrern ist trotzdem angebracht und wird erwünscht). Zeugnisnoten werden auf der Basis der Zeit der Anwesenheit erstellt.

Der versäumte Stoff muss auf eigene Initiative nachgeholt werden. Am Ende muss eine Versetzungsentscheidung getroffen werden können, um in die nächsthöhere Klasse aufgenommen zu werden. Der Auslandsaufenthalt kann nicht als Entschuldigung bei Versetzungsschwierigkeiten geltend gemacht werden.

Bei ganzjährigem Aufenthalt

Ganzjährige Aufenthalte erfolgen in der Regel in der 9. oder 10. Klasse, da in dieser Jahrgangsstufe die Schüler über die nötige gewisse geistige Reife verfügen (15 Jahre).

In Baden-Württemberg ist es ohne Zeitverlust möglich, auch die Klasse 10 im Ausland zu besuchen, nicht aber die Klassen 11 oder 12.  Um ohne Feststellungsprüfung in die nächsthöhere Klasse, vor allem die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen zu werden, muss der Schule zumindest eine Bescheinigung der Gastschule vorgelegt werden, aus der die besuchten Fächer und der Besuch einer Schulart, die dem Gymnasium vergleichbar ist, hervorgehen. Im Zweifel kann die Schule auf einer Feststellungsprüfung bestehen.

Wichtig bei Auslandsaufenthalt in Klasse 10

Vor Beginn des Auslandsaufenthaltes ist mit einem der Oberstufenberater wegen der Kurswahl unbedingt Kontakt aufzunehmen. 

Den Schülern wird empfohlen sich beim Umtausch am Schuljahresende die Bücher für Klasse 10 geben zu lassen.

Für die ab Klasse 11 abgewählten Fächer geht die letzte Fachnote im Zeugnis ins Abiturzeugnis.

Ein- oder mehrwöchige Besuche einer Sprachenschule

Eine Befreiung von der Teilnahme am Unterricht wegen des Besuchs einer Sprachenschule ist nur bedingt  möglich. Solche Vorhaben, die in erster Linie auf die Förderung der Fremdsprachenkompetenz abzielen, müssen in die unterrichtsfreie Zeit (z.B. in die Sommerferien) verlegt werden.

Anmeldung eines Gastschülers am Gymnasium Plochingen

Alle Gastschüler sind in der Schule anzumelden. Der  Schüler wird dann in eine Klasse zugewiesen und die entsprechenden Fachlehrer werden benachrichtigt. Eine Checkliste erleichtert dem deutschen Schüler/den deutschen Familien, den Gastschüler in das Schulleben einzuführen.

© 2010 - 2025 - Gymnasium Plochingen - Homepage AG

Design by: Alex Winkler